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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Serviceeinsätze der Fire-Check GmbH

1. Durchführung der Leistungen
Alle Arbeiten werden während der normalen Arbeitszeit (zwischen 7.00 und 16.00 Uhr) von Fire-Check ausgeführt. Bei Arbeiten, die auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb der beschriebenen Arbeitszeit durchgeführt werden, werden Notdienst-Zuschläge in Rechnung gestellt.


2. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug zu bezahlen.


3. Zahlungsverzug
3.2 Während der Zeit des Zahlungsverzugs ist Fire Check GmbH nicht verpflichtet, Service oder Wartungsleistungen durchzuführen.


4. Pflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber hat für einen unfallsicheren und leichten Zugang zur Anlage Sorge zu tragen und sie von betriebsfremden Teilen frei zu halten. Erfordert der Zugang den Aufbau eines Gerüstes oder die Verwendung ähnlicher technischer Einrichtungen, so sind diese vom Auftraggeber auf dessen Kosten bereit zu stellen.


5. Vorübergehende außer Betrieb Setzung oder Stilllegung der Anlage
5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Fire Check GmbH von einer vorübergehenden außer Betrieb Setzung der Anlage oder deren Stilllegung schriftlich in Kenntnis zu setzen. Wird Fire Check GmbH nicht rechtzeitig schriftlich informiert und unternimmt Wartungsversuche, so bleiben diese zusätzlich abrechenbar.

5.2 Nach der außer Betrieb Setzung von Anlagen lässt der Auftraggeber die Anlage vor Wiederinbetriebnahme durch Fachpersonal von Fire Check GmbH überprüfen. Die Kosten hierfür, einschließlich eventueller Überholungs- und Reinigungsarbeiten, übernimmt der Auftraggeber.



6. Rechtsnachfolge
Änderungen von Eigentumsverhältnissen und Nutzungsrechten sind Fire Check GmbH unverzüglich vom Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Übernahme dieses Vertrages durch den Rechtsnachfolger zu veranlassen.

 


7. Mängelhaftung, Schadensersatz und Haftungsbeschränkung
7.1 Mängelrügen in Bezug auf Art, Qualität und Quantität müssen bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich bei FireCheck GmbH erhoben werden. Liegt eine rechtzeitig erhobene und berechtigte Mängelrüge vor, kann der Besteller die hier dargelegten Rechte geltend machen.

7.2 Fire Check GmbH übernimmt keine Sachmängelhaftung bei Nichtbeachtung der jeweils gültigen Montage- und Einstellungsrichtlinien bzw. der Richtlinien von Zulieferern, deren Produkte. Bei eigenmächtiger Änderung der Einstellungen durch den Besteller oder durch Dritte an den Anlagen übernimmt Fire Check GmbH keine Sachmängel- sowie Schadenshaftung. Auch bei unsachgemäßer Handhabung und Verwendung der Anlagen und daraus entstehenden Verschleiß an Bauteilen übernimmt Fire Check GmbH keine Haftung. 

7.3 Der Betreiber ist verpflichte den regelmäßigen Prüf- und Wartung Intervall seiner Anlagen einzuhalten und die Anlagen Sicher und betriebsbereit zu halten.

7.4 Die Sachmängelhaftungsfrist für die von Fire Check GmbH gelieferten Produkte oder erbrachten Leistungen beträgt 12 Monate. Diese Frist beginnt bei der Lieferung von Sachen mit dem Lieferdatum, bei Werk- oder Bauleistungen ab dem Datum der Abnahme.

 

8. Sonstiges
8.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
8.2 Allen Vertragsabschlüssen mit Fire Check GmbH liegen diese Bedingungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen gelten grundsätzlich nicht, sondern nur für den Fall einer schriftlichen Zustimmung der Fire Check GmbH.

8.3 Im Übrigen gilt für die vertraglichen Beziehungen deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980.
8.4 Erfüllungsort ist Wiesenbach. Gerichtsstand bei allen Rechtsstreitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus Vertragsverhältnissen ergeben, ist Heidelberg.
8.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung gegen geltendes oder künftig geltendes Recht verstoßen, so bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung unberührt. In diesem Fall werden die Parteien die ungültige Bestimmung durch eine gesetzlich statthafte Regelung ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.


Fire Check GmbH - Registergericht: Amtsgericht  Mannheim - Heidelberg Stuttgart HRB 700306
Stand Dezember 2016